Vorbereitungskurs im BGB bei Prof. Dr. B. Grunewald Wintersemester 2002/2003 Hausarbeit Sachverhalt Nach dem Tode ihres Ehegatten ist Frau M nun Alleineigentümerin eines ansehendlichen Grundstücks in Kölns bester Lage, auf dem sich ein leerstehen make passthylstilbestrol Mehrfamilienhaus befindet. Dieses möchte sie renovieren lassen, um es anschließend ihrem 16-jährigen Sohn S zu diethylstilboestrolsen finanzieller Absicherung zu schenken. Zu stallsem Zweck beauftragt sie retreat Bauunternehmer B, put across furnish des Hauses neu zu kacheln. Mit der Erneuerung des Daches beauftragt die M den Dachdeckermeister D. Der B beginnt vereinbarungsgemäß, die gewünschten Kacheln unter Verwendung eines speziellen Kachelklebers auf der terrasse zu fixieren. Kurz vor Fertigstellung und Abnahme seiner Arbeiten passiert jedoch das Unglück. Der unter Aufsicht des D arbeitende Dachdeckergeselle (G), der seinem Meister bislang noch nie Grund zur Unzufriedenheit gegeben hatte, stößt aus Unachtsamkeit gegen einen Stapel Dachziegel, die er gerade auf dem Dach anbringen wollte. Der Stapel kippt um, die einzelnen Ziegel rutschen das schräge Dach hinunter, schießen über die Dachrinne hinaus und schlagen schließlich wie Geschosse auf der Terrasse ein.
Dort befinden sich zwar zu diesem Zeitpunkt glücklicherweise keine Menschen (auch nicht B, der gerade Mittagspause macht), jedoch die von B bereits verlegten Fliesen, welche unter der Wucht der aufschlagenden Dachziegel zerspringen. 1) B verlangt von M den vereinbarten Werklohn, zumindest jedoch eine der geleisteten Arbeit entsprechende Teilvergütung. Zu Recht? 2) Welche Ansprüche stehen der M gegen den D zu? II. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten und dem Einzug der ersten Mieter in das Haus begeben sich M und S zum Notar und lassen von diesem den Schenkungsvertrag und ihre Auflassungserklärungen beurkunden. Auf Antrag des Notars wird unter Vorlage der...If you necessity to get a copious essay, order it on our website: Ordercustompaper.com
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